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Bekanntmachungen

Abgabe einer Eisenbahninfrastruktur nach § 11 AEG

Die Anhaltische Bahn Gesellschaft mbH beabsichtig, den südlichen Teil der Kohlebahn im Raum Gräfenhainichen/Burgkemnitz (Gleise und dazugehörende Weichen und Signale) ab dem 01.01.2010 nicht mehr als öffentliche Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zu betreiben. Hiermit bieten wir an, die Eisenbahninfrastruktur nach § 11, Absatz 1 an Dritte zur Weiterführung abzugeben.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 09. November 2009 um 23:48 Uhr Weiterlesen...